Diese Website verwendet Cookies, um Ihnen ein optimales Online-Erlebnis zu bieten. Durch die Nutzung unserer Website stimmen Sie der Verwendung von Cookies gemäß unserer Cookie-Richtlinie zu.
1. Was sind Cookies?
Cookies sind kleine Textdateien, die von Ihrem Webbrowser auf Ihrem Endgerät gespeichert werden. Sie dienen dazu, Informationen über Ihren Besuch auf unserer Website zu speichern, um Ihr Erlebnis zu verbessern und die Website effizienter zu gestalten.
2. Arten von Cookies, die wir verwenden:
Notwendige Cookies: Diese Cookies sind für den Betrieb unserer Website unerlässlich und ermöglichen Ihnen die Nutzung grundlegender Funktionen.
Analytische Cookies: Diese Cookies sammeln anonyme Informationen darüber, wie Besucher unsere Website nutzen. Sie helfen uns, die Leistung der Website zu verbessern.
Funktionale Cookies: Diese Cookies ermöglichen es der Website, sich an Ihre Auswahl und Einstellungen zu erinnern, um Ihr Erlebnis zu personalisieren.
Marketing-Cookies: Diese Cookies werden verwendet, um Anzeigen zu schalten, die für Sie relevant sind, und um die Effektivität unserer Marketingkampagnen zu messen.
3. Verwaltung von Cookies:
Sie haben die Möglichkeit, Cookies zu akzeptieren, abzulehnen oder zu löschen. Die meisten Webbrowser akzeptieren Cookies automatisch, aber Sie können Ihre Browsereinstellungen anpassen, um Cookies nach Ihren Präferenzen zu verwalten. Wenn Sie Cookies deaktivieren, könnte dies jedoch Auswirkungen auf die Funktionalität unserer Website haben.
4. Änderungen an unserer Cookie-Richtlinie:
Wir behalten uns das Recht vor, diese Cookie-Richtlinie jederzeit zu ändern. Jegliche Änderungen werden auf dieser Seite veröffentlicht. Durch die fortgesetzte Nutzung unserer Website nach Änderungen dieser Richtlinie stimmen Sie diesen Änderungen zu.
Für weitere Informationen lesen Sie bitte unsere vollständige Datenschutzerklärung.

Jana Weber – Patienteninformationen

Patienteninformationen


Wer verordnet die Ergotherapie?

Die Verordnung für eine ambulante Ergotherapie stellt die/der behandelnde Ärztin/Arzt aus.

Pro Verordnung (Rezept) müssen Patienten in der Regel eine Zuzahlung von 10 % selbst tragen. Die erste Verordnung umfasst üblicherweise zehn Behandlungseinheiten. Erfolgt danach eine Weiterbehandlung, so werden in der Regel erneut zehn Therapieeinheiten verordnet. Eine Therapieeinheit beträgt je nach durchgeführter Maßnahme zwischen 30 und 60 Minuten. Die Frequenz der Behandlungstermine ist abhängig von der Situation der Betroffenen. Bei medizinischer Notwendigkeit, wenn ein/e Patient/in also nicht in die Praxis kommen kann, findet Ergotherapie auch als Hausbesuch statt.

 

 

Behandlungsablauf

Gemeinsam mit Ihnen werden das Vorgehen festgelegt und die Art der Behandlung besprochen.
Fragen zu Ihrer Behandlung werden Ihnen umfassend und für Sie nachvollziehbar erläutert.
Ihre persönliche Befindlichkeit wird in der (aktuellen) Behandlung berücksichtigt.

Sie fühlen sich mit Ihren Problemen angenommen und in der Ergotherapie gut aufgehoben.

Gegen Ende der Behandlungen (evtl. auch häufiger), die auf einer Verordnung verschrieben sind, wird Ihre Ergotherapeutin mit Ihnen prüfen, ob die eingangs vereinbarten Therapieziele erreicht wurden (erneutes Assessment/Evaluation). So finden Sie heraus, ob die Therapie erfolgreich war oder noch weiterer Therapiebedarf besteht, um die gewünschten Verbesserungen zu erzielen.

Please activate JavaScript in your browser! —
Click here for the SiteMap.