Patienteninformationen
Wer verordnet die Ergotherapie?
Die Verordnung für eine ambulante Ergotherapie stellt die/der behandelnde Ärztin/Arzt aus.
Pro Verordnung (Rezept) müssen Patienten in der Regel eine Zuzahlung von 10 % selbst tragen. Die erste Verordnung umfasst üblicherweise zehn Behandlungseinheiten. Erfolgt danach eine Weiterbehandlung, so werden in der Regel erneut zehn Therapieeinheiten verordnet. Eine Therapieeinheit beträgt je nach durchgeführter Maßnahme zwischen 30 und 60 Minuten. Die Frequenz der Behandlungstermine ist abhängig von der Situation der Betroffenen. Bei medizinischer Notwendigkeit, wenn ein/e Patient/in also nicht in die Praxis kommen kann, findet Ergotherapie auch als Hausbesuch statt.
Behandlungsablauf
Gemeinsam mit Ihnen werden das Vorgehen festgelegt und die Art der Behandlung besprochen.
Fragen zu Ihrer Behandlung werden Ihnen umfassend und für Sie nachvollziehbar erläutert.
Ihre persönliche Befindlichkeit wird in der (aktuellen) Behandlung berücksichtigt.
Sie fühlen sich mit Ihren Problemen angenommen und in der Ergotherapie gut aufgehoben.
Gegen Ende der Behandlungen (evtl. auch häufiger), die auf einer Verordnung verschrieben sind, wird Ihre Ergotherapeutin mit Ihnen prüfen, ob die eingangs vereinbarten Therapieziele erreicht wurden (erneutes Assessment/Evaluation). So finden Sie heraus, ob die Therapie erfolgreich war oder noch weiterer Therapiebedarf besteht, um die gewünschten Verbesserungen zu erzielen.